Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachstehend kurz Kunde oder Reisender genannt) und der Firma leben & reisen – Dagmar Merfort (nachstehend „Reiseveranstalter“) genannt regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, oder auf elektronischem Wege (E-Mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen/übermitteln.
1.2 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften ( § 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und 651 c BGB, die im Fernabsatz geschlossen wurden (z.B. durch Briefe, Telefonanrufe, E-Mails), kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB (siehe hierzu auch unten Abschnitt 6.).
2. Anzahlung/Restzahlung
Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651 r BGB mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % (25 % bei Buchung „Meine Wunschtour“ oder Business Reisen) des Reisepreises sofort fällig. Die Restzahlung ist – sofern ein Sicherungsschein im Sinne des § 651 r Abs. 4 BGB noch nicht ausgehändigt wurde, nur gegen dessen Aushändigung – gemäß der im Einzelfall vereinbarten Fälligkeit zu leisten.
a) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
b) Der Reiseveranstalter ist berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten, wenn der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten leistet.
3. Leistung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie allen ergänzenden Informationen/Hinweisen des Reiseveranstalters zu den jeweiligen Reisen.
Sonderwünsche des Kunden können in der Reiseanmeldung bzw. der Reisebestätigung nur als unverbindlich aufgenommen werden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter diese ausdrücklich als Leistungsbestandteil bestätigt.
Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern oder über die vertraglich zugesicherten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen.
Bei Direktflügen behält sich der Reiseveranstalter aus flug- und/oder programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Aus flug- und/oder programmtechnischen Gründen kann der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden und/oder der Rückflug in die Vormittagsstunden fallen. Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck werden auf Risiko des Kunden befördert. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährliche Güter aller Art. Dies gilt auch für Gegenstände, die nach Ansicht der Fluggesellschaft nach Größe und Art für die Beförderung in Flugzeugen ungeeignet sind. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisvorbehalt
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Werden bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Steuern und sonstige Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.2 Satz 1 genannten Preise, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Ziffern 4.2 a bis c gelten für die Senkung des Reisepreises entsprechend.
4.3 Leistungsänderungen oder Preiserhöhungen
Der Reiseveranstalter hat den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Preiserhöhungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Preiserhöhungen, die später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind unwirksam.
4.4 Preiserhöhung von mehr als 8 %
Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 8 %, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder
a) die Änderung anzunehmen oder
b) unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
c) die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung oder Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Regelung für Workshopleitung und Reisebegleitung
In besonderen Fällen (Krankheit etc.) ist der Reiseveranstalter berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz für die Workshopleitung und/oder Reisebegleitung zu stellen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
6.1. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wurde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Kunden – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Reisevertrages zusteht.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so wird der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind zu erwartende ersparte Aufwendungen und zu erwartende mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter wird seinen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
a) Pauschalreisen, Omnibusreisen, von-Tür-zu-Tür Reisen mit PKW oder Kleinbus
– bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
– ab dem 30.Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
– ab dem 21.Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
– ab dem 14.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
– ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt
der Reise 100 % des Reisepreises.
b) Schiffsreisen
– bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 25% des Reispreises
– ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
– ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
– ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
– ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, an Stelle der Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.2. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder eine falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Kunden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen dennoch auf Wunsch des Kunden für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, eine Umbuchung vorgenommen, wird der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
Eine Umbuchung des Reiseziels, des Reisetermins, des Ortes, des Reiseantritts oder der Beförderung ist bis zum 30. Tag vor Reiseantritt gegen Zahlung der Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Person im Rahmen der Buchungsverfügbarkeit möglich. Spätere Änderungen (siehe Abschnitt 8. der Allgemeinen Reisebedingungen).
6.3. Besondere Stornierungsbedingungen
Abweichend von den Bedingungen unter Ziffer 6.I und 6.II gelten für einzelne bzw. spezielle Reiseprodukte besondere Stornierungsbedingungen. Diese sind in dem die Reise beschreibenden Prospekt/Flyer veröffentlicht und werden somit Bestandteil dieser Allgemeinen Reisebedingungen.
6.4. Ersatzperson
Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Kunde mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter wird dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden, angemessenen Mehrkosten.
6.5 Sonstige Kosten – Maßgeschneiderte Angebote „Meine Wunschtour“
Wurde dem Kunden ein maßgeschneidertes Angebot „Meine Wunschtour“ erstellt, das die Planung und Organisation der Reise wie Beratung des Kunden, Buchung von Chauffeur und Fahrzeug, das Buchen von Hotelzimmern mit Verpflegung, die Buchung von Ausflügen, Eintritten etc. beinhaltet und der Kunde nimmt das Angebot nicht an, beträgt die Bearbeitungsgebühr von leben&reisen 12 % des Reisepreises.
6.6 Sonstige Kosten
Kosten, wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (z.B. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um die Erstattung eventuell ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter wird in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalter beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Die von den Kunden geleisteten Zahlungen erhalten diese unverzüglich zurück.
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben.
9. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände und/oder Höherer Gewalt
Beide Parteien können den Reisevertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Falls der mit dem Kunden geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den/die Kunde/n zurückzubefördern. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten zu Lasten des/der Kunden gehen.
10. Haftung leben & reisen
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern nicht die vom Reiseveranstalter dem Kunden gegebene vorvertragliche Information von der Katalogbeschreibung abweicht
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge) und die in den Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind. Die Haftung durch den Reiseveranstalter für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Dasselbe gilt, solange der Reiseveranstalter für den Schaden allein wegen Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
11. Mitwirkungspflichten
11.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat dem Reiseveranstalter oder seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Reiseveranstalter telefonisch oder schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
11.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
13. Reiseversicherungen
Partner des Reiseveranstalters für Reiseversicherungen ist die TAS Touristik Assekuranz Service in Frankfurt, eine Tochter der Europäischen Reiseversicherung AG. Der Reiseveranstalter empfiehlt den kombinierten Abschluss der folgenden
Versicherungen:
a) Reiserücktrittskosten-Versicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung
Gegenstand der Versicherung
• bei Stornierung der Reise
• bei verspätetem Reiseantritt
• bei Verspätung während der Hinreise
• für die Reisevermittlungsentgelte
• für Umbuchungsgebühren.
b) Reiseabbruch-Versicherung
Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung bei
• außerplanmäßiger Beendigung der Reise
• nicht genutzten Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung
• Verspätung während der Rückreise
• verlängertem Aufenthalt
• Unterbrechung der Rundreise
• Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignissen während der Reise.
14. Kundendaten
Der Reiseveranstalter erhebt, nutzt und verarbeitet Kundendaten auf der Grundlage des geltenden Datenschutzgesetzes zur Durchführung der Verträge, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung und um Kunden Informationen über aktuelle Angebote und Preise zuzusenden. Dies umfasst beispielsweise, dem Kunden per Post oder auf elektronischem Wege bestimmte Angebote vorzustellen, die das Kundeninteresse finden könnten. Kundendaten werden beim Reiseveranstalter gespeichert und stehen allen Unternehmensbereichen zur Verfügung. Beteiligte dritte Dienstleister, Leistungsträger, Behörden erhalten persönliche Kundendaten ausschließlich zweckbestimmt im Rahmen der Reiseabwicklung. Der Reiseveranstalter bedient sich bei der technischen Durchführung von Mailingaktionen teilweise externer Dienstleister, die auf die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen verpflichtet wurden. Der Kunde kann jederzeit beim Reiseveranstalter der Verwendung seiner Kundendaten für Werbezwecke widersprechen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Rechtswahl/Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Ist bei Klagen des Kunden gegen dem Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung vom Reiseveranstalter dem Grunde nach nicht deutsches Recht anwendbar, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird mit Kunden, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ausdrücklich der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die obigen Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
17. Verbraucherstreitbelegung
Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet und nimmt an diesen Verfahren nicht teil. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa. eu/consumers/odr/ hin.
18. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die einen Reisebeginn nach dem 01.11.2023 beinhalten.
Stand:01.01.2026
