Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrter Kunde bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen nachstehend kurz Kunde genannt– und leben & reisen– schöne Momente – nachstehend Reiseveranstalter genannt – regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde leben & reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, oder auf elektronischem Wege (Email) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch leben & reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird leben & reisen dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen/übermitteln.
1.2 leben & reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §§ 651a und 651 c BGB, die im Fernabsatz geschlossen wurden (z.B. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E–Mails), kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts– und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 6)
2. Anzahlung/Restzahlung
Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651 r BGB mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises sofort fällig. Die Restzahlung ist – sofern ein Sicherungsschein im Sinne des § 651 r Abs. 4 BGB noch nicht ausgehändigt wurde, nur gegen dessen Aushändigung – gemäß der im Einzelfall vereinbarten Fälligkeit zu leisten
a) besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen,
• b) ist leben & reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten, wenn der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten leistet.
3. Leistung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie allen ergänzenden Informationen / Hinweisen von leben & reisen zu den jeweiligen Reisen. Sonderwünsche des Kunden können in der Reiseanmeldung bzw. der Reisebestätigung nur als unverbindlich aufgenommen werden, es sei denn, dass leben & reisen diese ausdrücklich als Leistungsbestandteil bestätigt. Reisevermittler und Leistungsträger sind von
leben & reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern oder über die vertraglich zugesicherten Leistungen von leben & reisen hinausgehen. Bei Direktflügen behält sich leben & reisen aus flug– und/oder programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Ausflug–und/oder programmtechnischen Gründen kann der Hinflug in die Nachmittags– oder Abendstunden und/oder der Rückflug in die Vormittagsstunden fallen.
Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck werden auf Risiko des Reiseteilnehmers befördert. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährliche Güter aller Art. Dies gilt auch für Gegenstände, die nach Ansicht der Fluggesellschaft nach Größe und Art für die Beförderung in Flugzeugen ungeeignet sind. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.
4. Leistungs– und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von leben & reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 leben & reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen– oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann leben & reisenden Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
•aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kannleben & reisenvom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
•b) Werden bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Steuern und sonstige Abgaben wie Hafen–oder Flughafengebühren gegenüberleben & reisenerhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
•c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch fürleben &reisenverteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für leben & reisennicht vorhersehbar waren. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.2Satz 1 genannten Preise, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten fürleben &reisenführt. Ziffer 4.2a bis c gelten fürdie Senkung des Reisepreises entsprechend.
4.3leben & reisenhat den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Preiserhöhungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weisezu informieren. Preiserhöhungen, die später als20 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind unwirksam.
4.4Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 8 %, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, innerhalb einer von leben & reisen gleichzeitig mit der Änderunggesetzten angemessenen Frist entweder
•a) die Änderung anzunehmen oder
•b)unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
•c) die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,wennleben & reiseneine solche Reise angeboten hat.
Wenn der Kunde gegenüberleben & reisennicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung oder Änderung alsangenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatteleben & reisenfür die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Regelung für Workshopleitung und Reisebegleitung
In besonderen Fällen (Krankheit etc.) ist leben & reisen berechtigt einen gleichwertigen Ersatz für die Workshopleitung und/oder
Reisebegleitung zu stellen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
6.1. RücktrittDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beileben & reisen.Wurde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast–unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts–kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs–,Rücktritts–oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenenReisevertrages zusteht. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so wirdleben & reisenErsatz für die getroffenen Reisevorkehrungenund für ihre Aufwendungen verlangen,soweitder Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblichbeeinträchtigen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind zu erwartende
ersparte Aufwendungen und zu erwartende mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. leben & reisen wird ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung dernachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
I)Pauschalreisen, Omnibusreisen, VON–TÜR–ZU–TÜR Reisen mit PKW oderKleinbus
biszum31.Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab dem 30.Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 21.Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 14.Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 02. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 %
bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
II. Schiffsreisen
bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reispreises
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.
leben & reisen behält sich vor, an Stelle der Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist leben & reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.2. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil leben & reisen keine, eine unzureichende oder eine falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Kunden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen dennoch auf Wunsch des Kunden für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, eine Umbuchung vorgenommen, wird leben & reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Eine Umbuchung des Reiseziels, des Reisetermins, des Ortes, des Reiseantritts oder der Beförderung ist bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
gegen Zahlung der Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Person im Rahmen der Buchungsverfügbarkeit möglich. Spätere
Änderungen 8.
6.3. Besondere Stornobedingungen
Abweichend von den Bedingungen unter Ziffer 6.I und 6.II gelten für einzelne bzw. spezielle Reiseprodukte besondere Stornobedingungen. Diese sind in dem die Reise beschreibenden Prospekt/Flyer veröffentlicht und werden somit Bestandteil dieser Allgemeinen Reisebedingungen.
6.4. Ersatzperson
Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Kunde mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie leben & reisen nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. leben & reisen wird dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der Kunde gegenüber leben & reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden, angemessenen Mehrkosten.
6.5 Sonstige Kosten
Kosten, wie z.B. Visa–, Telefon– oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung leben & reisen bereit und in der Lage war, aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (z.B. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. leben & reisen wird sich um die Erstattung eventuell ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
leben & reisen wird in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
• a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch leben & reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der leben & reisen beruht. Kündigt leben & reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
• b) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, ist leben & reisen berechtigt, die Reise spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Die von Ihnen geleisteten Zahlungen erhalten Sie unverzüglich zurück.
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich stört, so dass seine weitere Teilnahme für den
Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dem
Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht
ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der
Reiseleistung(en) ergeben.
9. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände und/oder Höherer Gewalt
Beide Parteien können den Reisevertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wir sind berechtigt, für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rück–beförderung umfasst, sind wir verpflichtet, Sie zurückzubefördern. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten zu Lasten des Reisenden gehen.
10. Haftung leben & reisen
leben & reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
• a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
• b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger;
• c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern nicht die von leben & reisen
dem Kunden gegebene vorvertragliche Information von der Katalogbeschreibung abweicht;
• d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge) und die in den Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind. Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Dasselbe gilt, solange wir für den Schaden allein wegen Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich sind.
11. Mitwirkungspflichten
11.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat leben & reisen oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die
notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von leben & reisen mitgeteilten Frist erhält.
11.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit leben & reisen infolge einer
schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651
m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
leben & reisen telefonisch oder schriftlich per E–Mail mitzuteilen.
11.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er leben & reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von leben & reisen verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde gegenüber leben & reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
13. Reiseversicherungen
Unser Partner für Reiseversicherungen ist die TAS Touristik Assekuranz Service in Frankfurt, eineTochter der Europäischen Reiseversicherung AG. Wir empfehlendenkombinierten Abschluß der folgenden Versicherungen:
–Reiserücktrittskosten–Versicherung
Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung
• bei Stornierung der Reise;
• bei verspätetem Reiseantritt;
• bei Verspätung währendderHinreise;
• für die Reisevermittlungsentgelte;
• für Umbuchungsgebühren.
–Reiseabbruch–Versicherung
Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung bei
• außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
• nicht genutzten Reiseleistungenbei Reiseunterbrechung;
• Verspätung während der Rückreise;
• verlängertem Aufenthalt;
• Unterbrechung der Rundreise;
• Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignissen während der Reise.
14. Kunden–Daten
leben & reisenerhebt, nutztund verarbeitet Kunden–Daten auf der Grundlage des geltenden Datenschutzgesetzes zur Durchführung der Verträge, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung und um Kunden Informationen über aktuelle Angebote und Preise zuzusenden. Dies umfasst beispielsweise,dem Kundenper Post oder auf elektronischem Wege bestimmte Angebote vorzustellen, die das Kundeninteresse finden könnten. Kunden–Daten werden beileben & reisengespeichert und stehen allen Unternehmensbereichen zur Verfügung. Beteiligte dritte Dienstleister, Leistungsträger, Behörden erhalten persönliche Kunden–Daten ausschließlich zweckbestimmt im Rahmen der Reiseabwicklung.leben & reisenbedient sich bei der technischen Durchführung von Mailingaktionen teilweise externer Dienstleister, die auf die Einhaltungallergesetzlichen Anforderungen verpflichtet wurden. Der Kunde kann jederzeit beileben & reisender Verwendung seiner Kundendaten für Werbezwecke widersprechen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desReisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Rechtswahl/Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischenleben & reisenund dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Ist bei Klagen des Kunden gegenleben & reisenim Ausland für die Haftung von leben &reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht anwendbar, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden,ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird mit Kunden, die Kaufleuteoder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ausdrücklich der Sitz von leben & reisen vereinbart. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht,wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und leben & reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den
Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die obigen Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
17. Verbraucherstreitbelegung
Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen ist leben & reisen nicht verpflichtet und nimmt an diesen Verfahren nicht teil.leben & reisen weist für alle Reiseverträge, die imelektronischen Rechtsverkehr geschlossenwurden, auf die europäische Online–Streitbeilegungs–Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
18. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die einen Reisebeginn nach dem 26.02.2020 beinhalten.
Stand:26.02.2020